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Interim Manager

Versicherung im Projektfall

Als Qualitätsprovider finden wir es selbstverständlich und zukunftsweisend, dass wir nur Interim Manager vermitteln, die über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VHV) verfügen, um mögliche Haftungsfolgen aus ihrer Tätigkeit abzudecken. Hierbei gilt natürlich, dass diese Versicherung Ihre Geschäftstätigkeit als Freiberufler abdeckt und damit auch nicht an uns gebunden ist. Da hier auch die finanzielle Absicherung anwaltlichen und gutachterlichen Beistands beinhaltet ist, sehen wir eine Deckungssumme von € 500.000 als Mindestsumme.

Diese Versicherungen sind mittlerweile rollierend wie eine Kaskoversicherung ausgestaltet/gestaltet, so dass man nicht mehr einzelne Projekteinsätze versichern muss, sondern sie bequem mit einem Jahresbeitrag bezahlen kann. Und dass schon für unter ein Promille der Deckungssumme. 

HIER haben wir einige der häufigsten Fragen und die Antworten dazu zusammengestellt. Falls Sie noch keine VHV abgeschlossen haben, wenden Sie sich an den spezialisierten Versicherungsmakler Ihres Vertrauens. Unser Vertrauen genießt Frau Stefanie Schuckließ des spezialisierten Hamburger Assekuranzmaklers PP Business Protection (+49 (40) 413 45 32 13, sschuckliess(at)pp-business.de). Wenden Sie sich mit Fragen gerne an sie.