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FAQ

Frequently Asked Questions:

  1. Was ist ein Interimsmanager?

    Als Interimsmanager werden Freiberufler bezeichnet, die zeitlich befristet Vakanzen oder Aufgaben in Unternehmen übernehmen. Im Gegensatz zum Unternehmensberater messen sich Interimsmanager am Ergebnis ihrer Arbeit. Sie verlassen das Unternehmen, wenn die vereinbarte Aufgabe erfüllt ist oder ein Nachfolger für die vakante Stelle gefunden wurde.
  2. Worin unterscheiden sich Interimsmanager beispielsweise von Unternehmensberatern oder anderen Freiberuflern?

    Im Unterschied zu klassischen Unternehmensberatern sind Interimsmanager operativ für den Auftraggeber tätig. Dies beinhaltet häufig neben konzeptionellen und/oder strategischen Aufgabenstellung die Implementierung dieser Konzepte. Darüber hinaus sind Interimsmanager ihrem Auftraggeber gegenüber verpflichtet und nicht der eigenen Unternehmensberatung als Arbeitnehmer. Gleichzeitig zeichnen sich Interimsmanager durch eine hohe Flexibilität hinsichtlich der Bedürfnisse des Auftraggebers aus. Interimsmanager sind nicht an Vorgaben und Prozesse der Unternehmensberatung gebunden, sondern arbeiten so wie der Auftraggeber es möchte. Sie fokussieren sich auf die Profitabilität des Unternehmens – nicht auf die der Unternehmensberatung. Interimsmanager erwarten keine Incentivierung, wenn sie zusätzliche Dienstleistungen verkaufen, die der Auftraggeber am Ende gar nicht benötigt. Dadurch steht Interimsmanagement häufig für mehr Kostenbewusstsein und -effizienz.
  3. Wann ist Interimsmanagement sinnvoll?

    Interimsmanagement macht in vielfältigen Unternehmenssituationen Sinn und steht längst nicht mehr nur für Sanierungsaufgaben.

    Vakanzüberbrückung:

    • Ein Mitarbeiter kündigt kurzfristig. Der traditionelle Besetzungsprozess dauert jedoch Monate. Um im Tagesgeschäft weiter handlungsfähig zu bleiben, greifen Unternehmen auf freiberufliche, flexible Interimsmanager zurück.
    • Stellenneuschaffung: Ein neuer Geschäftsbereich wird aufgebaut. Bevor die richtigen Mitarbeiter gefunden sind, können Interimsmanager die notwendigen Strukturen schaffen und übergeben ihre Arbeit dann an den Nachfolger.
    • Elternzeitvertretung, Krankheit, Sabbatical: Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter zieht sich für eine gewisse Zeit aus seinem Job zurück. Bis der Stelleninhaber zurückkehrt, überbrücken Interimsmanager die Vakanz – ohne den abwesenden Arbeitnehmer langfristig ersetzen zu wollen. Interimsmanager kommen, um zu gehen.

    Bedarf an zusätzlichem Personal:

    • Ein neues Produkt wird auf den Markt gebracht. Eine Geschäftseinheit muss geschlossen werden. Unternehmen akquirieren oder fusionieren. Veränderungen stehen an. Situationen, in denen Unternehmen sich häufig nicht langfristig an festangestellte Arbeitnehmer binden wollen, sondern auf spezialisierte Interimsmanager zurückgreifen. Bis die Aufgabe erledigt ist.
  4. Welche Abgrenzung gibt es zu Projektmanagement?

    Erfolgreiche Interimsmanager sind fast immer auch erfolgreiche Projektmanager. Sie denken in Meilensteinen, Projektzielen, Projektstrukturen und bringen Projektmanagementmethoden mit. Nicht jeder Interimsmanager ist jedoch mit einem klassischen Projektmanager zu vergleichen. Denn gerade bei Vakanzüberbrückungen gilt es, das operative Tagesgeschäft zu verantworten. Dennoch gibt es viele Interimsmanager, die sich auf Projektmanagement spezialisiert haben und hier entsprechende Qualifikationen und Zertifizierungen vorweisen können.
  5. Wie gestalten sich die Kosten für Interimsmanagement?

    Interimsmanagement wird in Tagessätzen vergütet. Für Kunden gilt „pay as you use“ – nur tatsächlich geleistete Tage werden in Rechnung gestellt. Dabei entspricht ein Tagessatz häufig einem Kalendertag, denn eine Überstundenvergütung gibt es nur in seltenen Fällen. Interimsmanager sind es gewohnt 8-10 Stunden pro Tag den Kunden zu unterstützen. Dies muss auch nicht unbedingt an 5 Tagen pro Woche stattfinden. Viele Kunden nutzen die Flexibilität unserer Interimsmanager und beauftragen diese entsprechend flexibel – mal an 3 Tagen pro Woche, mal an 5. Je nach Bedarf.
    Der Tagessatz ist dabei abhängig von der Aufgabe, die es zu erfüllen gilt. Dauer, Komplexität, Umfang und Anspruch des zu bearbeitenden Themas und Qualifikation des Interimsmanagers wirken sich entsprechend auf die Höhe des Tagessatzes aus. Derzeit liegen die Tagessätze die Unternehmen für Interimsmanager zahlen zwischen 800 - 1.200 € (inclusive der Marge des jeweiligen Interimsmanagement-Providers). Dazu kommen in der Regel noch die Reisekosten.
  6. Wie verläuft ein Vermittlungsprozess?

    Unternehmen, die Bedarf an einem Interimsmanager haben, wenden sich unverbindlich an Provider wie die Management Angels. Nach intensivem Briefing sprechen wir passende Interimsmanager aus unserem Pool von 1.500 Freiberuflern an. Anschließend stellen wir dem Kunden verfügbare und passende „Angels“ per anonymisiertem CV vor. Wir beraten unsere Kunden bei der Auswahl und organisieren kurzfristig erste telefonische oder persönliche Gespräche mit den Kandidaten. Diese begleiten wir in der Regel. Entscheidet sich der Kunde für die Beauftragung eines Interimsmanagers, sind die Management Angels für Unternehmen und Interimsmanager Verhandlungs- und anschließend Vertragspartner. Dabei hört unsere Arbeit längst nicht mit der Unterschrift auf dem Vertrag auf – laufende Projekte betreuen wir intensiv und stehen beiden Seiten als Ansprechpartner zur Verfügung.
  7. Gibt es im Interimsmanagement das Risiko der Scheinselbständigkeit?

    Interimsmanager werden beim auftraggebenden Unternehmen als „Berater“ eingesetzt. Dies bedeutet, dass Interimsmanager nicht im Rahmen einer Arbeitsnehmerüberlassung, sondern als eigenständige Unternehmer beauftragt werden.
    Der Kriterienkatalog des § 7a Abs. 4 SGB IV verlangt für eine versicherungspflichtige Beschäftigung das Vorliegen von drei der folgenden fünf Punkte:
    • Im Zusammenhang mit der Tätigkeit werden mit Ausnahme von Familienangehörigen keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt.
    • Die Betroffenen sind regelmäßig und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig.
    • Es sind für Beschäftigte typische Arbeitsleistungen zu erbringen, insbesondere unterliegen die Betroffenen den Weisungen des Auftraggebers und sind in dessen Arbeitsorganisation eingegliedert.
    • Die Betroffenen treten nicht aufgrund unternehmerischer Tätigkeit am Markt auf.
    • Es wird für den Auftraggeber im Wesentlichen die gleiche Tätigkeit wie vorher als Arbeitnehmer ausgeführt.
    Dies sollte bei der Beauftragung eines Interimsmanagers beachtet werden. Provider wie die Management Angels haben sich hier durch entsprechende Verträge jedoch grundsätzlich gut abgesichert.
  8. Wie ist die Vertragssituation im Interimsmanagement?

    Interimsmanagement ist bisher nicht durch die Rechtsprechung genau definiert worden. Vertraglich wird Interimsmanagement zumeist mit einem Dienstvertrag geschlossen, der kein Arbeitsvertrag ist. Bei der Beauftragung über einen Provider schließt das Unternehmen einen Dienstvertrag mit den Management Angels über die Vermittlung des jeweiligen Interimsmanagers. Gleichzeitig schließt der Provider einen entsprechenden Vertrag mit dem Interimsmanager über den Einsatz beim Auftraggeber.
  9. Welche Informationen braucht ein Provider wie die Management Angels, um den passenden Interimsmanager für ein Unternehmen zu finden?

    Grundsätzlich gilt - je mehr Informationen wir über die zu besetzende Position, die Aufgabe, das Umfeld und das Anforderungsprofil haben, desto passgenauer können wir den richtigen Interimsmanager für unsere Kunden finden. Notwendige Informationen sind:
    • Größe, Branche, Standort des Unternehmens
    • Ausgangslage für die Beauftragung eines Interimsmanagers
    • Position, Aufgabe, Themen – ggf. wichtige Meilensteine des Projektes
    • Umfang (Tage/Woche), ungefähre Dauer der Beauftragung und Startzeitpunkt
    • Anforderungen an die Person hinsichtlich:
    1. Branchenerfahrung
    2. Fachlicher Kenntnis, insbesondere Spezialkenntnisse
    3. ggf. Methodenkompetenz
    4. Sprachen
    5. Führungsverantwortung
    6. Berufserfahrung/Alter
    • organisatorische Einbindung, Berichtslinie, Mitarbeiterverantwortung
    • persönliche beziehungsweise charakterliche Vorstellungen