Mehr Sein als Schein - Thema Scheinselbständigkeit
"Wenns alte Jahr erfolgreich war, Mensch freue dich aufs neue, und war es schlecht, ja, dann erst recht."
Karl-Heinz Söhler (*1923), dt. Unternehmer
Scheinselbständigkeit
Gerade bei jüngeren Interimsmanagern taucht immer wieder, insbesondere bei längerfristigen Projekten, die Frage nach der Scheinselbständigkeit auf.
Zum Begriff:
Scheinselbständig sind erwerbstätige Personen, die aufgrund der tatsächlichen Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses zu den abhängigen Beschäftigten zählen, aber als Selbständige auftreten. Rechtlich gesehen sind sie Arbeitnehmer, so dass für sie Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) zu entrichten sind.
Die Scheinselbstständigkeit kann zum Beispiel unter folgenden Umständen vorliegen:
- die Person ist auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig
- die Person tritt nicht unternehmerisch am Markt auf (keine Buchführung, kein Marketing usw.)
- die Person hat einen festen zugewiesenen Arbeitsplatz und feste Arbeitszeiten
- andere im Unternehmen des Auftraggebers beschäftigte Arbeitnehmer verrichten eine ähnliche Arbeit
Im Gegensatz jedoch zur Zeitarbeitsbranche sind die meisten Interimsmanager von der äußeren Form her aber Unternehmer per se: Sie unterhalten eine eigene Infrastruktur mit Büro und Geschäftswagen, haben mitunter eigene Mitarbeiter und zahlen das aus eigenem Umsatz und gehen ins eigene Risiko. Viele firmieren auch als Personen- oder Kapitalgesellschaft.
Zudem sind sie bei ihren Einsätzen meist nicht an Einzelanweisungen und Arbeitszeiten gebunden, erfüllen also nicht die Eigenschaften eines typischen Angestellten. Auch der eigene Auftritt im Internet lässt hier auf eine „echte“ Selbständigkeit schließen.
Und ein letztes, nicht zu verachtendes, Kriterium ist: – Der Vertrag wird nicht dem Unternehmen selbst, sondern mit der Management Angels GmbH, als Provider, geschlossen. Im Einzelfall sind wir unseren Managern natürlich auch im Rahmen des Anfrageverfahrens zur Statusklärung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund behilflich.


