Koalitionsvertrag setzt
positive Vorzeichen für Freelancer

Selbständige sind wesentlicher Teil unserer Gesellschaft und Wirtschaft – Was sagt der Koalitionsvertrag der Ampel?

In dieser Woche haben die Ampel-Parteien Ihren Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ vorgelegt. 178 Seiten. Was steht drin für die rund 2 Mio. Solo-Selbständigen in Deutschland und die Unternehmen/Organisationen, die diese dringend benötigen?

Etwas Unklarheit bleibt hinsichtlich der Ausgestaltung der Reform des Statusfestellungsverfahrens. Konkreter wirds bei der Altersvorsorgepflicht, den Mindestbeiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung, Fortführung der Neustarthilfe oder die neue Gründungsförderung.   

Der „Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland e.V.“ (VGSD) zieht eine insgesamt positive erste Bewertung und fühlt sich vom Koalitionsvertrag ermutigt, weiter für die berechtigten Anliegen der Gründer und Selbständigen zu kämpfen. 

Im Wortlauf heisst es:
„Selbständige sind wesentlicher Teil unserer Gesellschaft und Wirtschaft. Nach der aktuellen Reform des Statusfeststellungverfahrens führen wir im Lichte der Erfahrungen einen Dialog mit Selbständigen und ihren Verbänden, um dieses zu beschleunigen und zu verbessern. Ziel ist, in der digitalen und agilen Arbeitswelt unbürokratisch Rechtssicherheit zu schaffen.
 
Durch einen erleichterten Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung unterstützen wir auch Selbstständige sowie Gründerinnen und Gründer. Wir prüfen dabei, ob und wie ein Zugang ohne Vorversicherungszeit möglich ist. Wer als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer in einer GmbH (etc.)
tätig war und dafür Beiträge entrichtet hat, sollte Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Die Sonderregelung für unständig Beschäftigte in der Arbeitslosenversicherung, insbesondere für Kulturschaffende, entfristen wir und prüfen Vereinfachung und Weiterentwicklung.
 
(…)
 
Absicherung für Selbständige
 
Wir entlasten Selbstständige dadurch, dass Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung oberhalb der Minijobgrenze nur noch strikt einkommensbezogen erhoben werden. Wir werden für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit einführen. Selbstständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung
versichert, sofern sie nicht im Rahmen eines einfachen und unbürokratischen Opt-Outs ein privates Vorsorgeprodukt wählen. Dieses muss insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen. Bei jeder Gründung gilt jeweils eine Karenzzeit von zwei
Jahren. Die geförderte zusätzliche private Altersvorsorge steht allen Erwerbstätigen offen.“