Scheinselbständig?
Sie kennen diese Situation:
Sie können den Interim Manager, Projektmanager oder Berater nicht mit einem Dienstvertrag beauftragen, weil die Gefahr der Scheinselbständigkeit droht.
Dieses Argument kommt zumindest regelmäßig vom Einkauf, der Personalabteilung oder Rechtsabteilung.
Und manchmal ist es auch berechtigt, z.B. wenn eine Tätigkeit eine reine Vakanz-Überbrückung für einen ausgefallenen Mitarbeiter ist, in der ein von extern auf begrenzte Zeit eingekaufter Interimmanager, Projektmanager oder Berater voll in die Linienorganisation eingegliedert ist.
Oft ist aber auch die Frage nicht so leicht zu beantworten und vieles in Bezug auf die Ausgestaltung der Aufgabe kann je nach Vertragsform auch gestaltet werden.
Wir helfen Ihnen bei diesen Fragestellungen!
Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir die Aufgabenstellung und geben Ihnen eine Empfehlung, welche Vertragsform die geeignete ist. Bei Bedarf stellen wir auch Ihrem Einkauf, der Personalabteilung oder Rechtsabteilung die verschiedenen Möglichkeiten der Vertragsgestaltung vor.
Als langjährig im Markt agierender Provider für Interim Management kennen wir die Feinheiten, auf die es ankommt. Mit mehreren tausend Vermittlungen von selbständigen Freiberuflern haben wir bewiesen, dass wir stabile und auf die jeweilige Auftrags- oder Projektsituation angepasste Vertragswerke entwickeln. Wir verfügen zudem über eine Arbeitnehmerüberlassungslizenz und können so auch diese Vertragsform mit anbieten.
Folgende Fragen klären wir mit dem Auftraggeber:
- Wie ist die Aufgabe oder das Projekt definiert?
- Handelt es sich um eine Linien- oder Projekttätigkeit?
- Wie sieht es mit der Weisungsbefugnis aus?
- Was muss in der Beauftragung beachtet werden, um bei einem eindeutigen Projektcharakter keine Vermutung einer Scheinselbständigkeit zu erwecken?
- Welche Mehrkosten kommen auf das Unternehmen ggf. zu, wenn statt eines Dienstvertrags ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zum Einsatz kommt?
- Welche Mehrkosten ergeben sich ggf. durch den Einsatz eines Providers oder einer Agentur?
- Welche Risiken bestehen bei den unterschiedlichen Vertragsformen?
- Und viele weitere Aspekte, die für die richtige Vertragswahl wichtig sind.
Folgende Fragen klären wir mit dem selbstständigen Auftraggeber:
- Welche Vor- und Nachteile haben die verschiedenen Vertragsformen für den selbständigen Auftragnehmer?
- Was bedeutet eigentlich Arbeitnehmerüberlassung?
- Hat ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Auswirkungen auf das bisher vereinbarte Honorar?
- Was bedeutet das für den Status der Selbständigkeit?
- Warum reichen selbst Merkmale wie eine eigene GmbH oder die Beschäftigung von Mitarbeitern ggf. nicht aus, den Status der Scheinselbständigkeit zu vermeiden?
- Gibt es steuerliche Auswirkungen?
- Und viele weitere Aspekte, die für die richtige Vertragswahl wichtig sind.
Wie kann unsere Unterstützung oder Zusammenarbeit ablaufen?
Grundsätzlich können Sie uns als Berater beauftragen. Unser Spezialist Klaus-Olaf Zehle ist Wirtschaftsjurist und kennt die verschiedenen Vertragsformen aus unterschiedlichen Perspektiven: Als selbständiger Berater und Interim-Manager, als Auftraggeber und als langjähriger Partner bei den Management Angels in der Vermittlung von Mandaten mit Interim Managern, Projektmanagern oder Beratern. Er hat für unser Unternehmen die Vertragsmodelle und Vergütungsmodelle für die Arbeitnehmerüberlassung entwickelt und ist seit vielen Jahren der Ansprechpartner für unsere Kunden, Interim-Manager und die Consultants der Management Angels.
Oder Sie beauftragen uns als Provider mit der Vertragsführung. D.h. wir nehmen den Interim Manager, Projektmanager oder Berater unter Vertrag, entweder in ein Dienstvertragsverhältnis oder in eine für den Projekteinsatz befristete Festanstellung und schließen mit Ihrem Unternehmen einen Überlassungsvertrag in der geeigneten Vertragsform als Dienstvertrag oder Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. In diesem Fall begleitet Sie der von Ihnen ausgewählte Consultant, Partner oder Associated Partner der Management Angels bei der Vertragsgestaltung und über den gesamten Einsatzzeitraum des externen Interim Managers, Projektmanagers oder Beraters.
Klaus-Olaf Zehle
Partner