Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese AGB gelten, wenn ein auftraggebendes Unternehmen („Unternehmen“) auf eigenes Anfordern Leistungen der Management Angels GmbH („MA“) in Anspruch nimmt und keine gesonderte vertragliche Regelung getroffen wurde.

(1) Allgemeine Zusammenarbeit

MA ist auf die kurzfristige Besetzung von Management Projekten mit selbständigen Interim Managern („Manager“) spezialisiert. Um bedarfsgerecht und kurzfristig Kandidaten für das Unternehmen zu identifizieren, verpflichten sich die Parteien zu einer engen und transparenten Zusammenarbeit. Nach erfolgreicher Besetzung und vor Projektstart wird ein Dienstvertrag für das Projekt geschlossen (in Sonderfällen auch ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag). MA ist Vertragspartner vom Unternehmen und Manager.

(2) Vertraulichkeit und Datenschutz

MA verpflichtet sich, Informationen über das Unternehmen und ein Projekt nur in notwendigem Umfang an Kandidaten oder Dritte, die zur Auftragsabwicklung unerlässlich sind, weiterzugeben. Die Kandidaten sind MA gegenüber zur Vertraulichkeit verpflichtet. Der elektronischen Speicherung von Kontaktdaten, Dokumenten, Stellenprofilen etc. zur Auftragserfüllung stimmt das Unternehmen gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zu.

Gleichzeitig verpflichtet sich das Unternehmen, von MA erhaltene Informationen im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) vertraulich zu behandeln. Der Kontakt zu vorgestellten Kandidaten findet ausschließlich über MA statt. In Rücksprache der Parteien kann eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen werden.

(3) Exklusivität der Beauftragung für Recherche und Besetzung

Die Beauftragung für die Recherche und anschließende Besetzung einer Projektanfrage mit einem Manager erfolgt exklusiv an MA. MA verpflichtet sich im Gegenzug, für die Anfrage des Unternehmens interne Mitarbeiter und Ressourcen bereitzustellen, sowie jederzeit Auskunft über den Stand des Recherche-Prozesses zu geben. Sollte das Unternehmen bereits zuvor andere Dienstleister beauftragt haben, mit diesen in Kontakt stehen oder dies beabsichtigen, so ist dies MA sofort mitzuteilen.

(4) Kosten für den Besetzungsprozess

MA strebt an, für das Unternehmen auf erfolgsorientierter Basis zu arbeiten. Im Fall einer erfolgreichen Besetzung wird das Projekt auf Basis der vom IM für das Unternehmen geleisteten Projekttage und transparenter Tagessätze abgerechnet.

(5) Kandidatenschutz 

Es gilt ein Kandidatenschutz über 24 Monate nach Zusendung des Kandidatenprofils. In diesem Zeitraum ist jede weitere Zusammenarbeit mit dem Manager nur über MA als Vertragspartner zu realisieren. Dies gilt auch für ein mit dem Unternehmen verbundenes Unternehmen (Gesellschafter- und/oder Geschäftsführungsidentität, horizontale/vertikale Beziehung).

(6) Vergütung MA

Die Vergütung von MA wird mit Abschluss des Dienstvertrages und der Festlegung des Tagessatzes für MA und Manager vereinbart. Bis zum Abschluss des Dienstvertrages erkennt das Unternehmen ausdrücklich an, dass MA ein Honorar von 1/3 von sämtlichen für den Einsatz des Managers gezahlten Vergütungen erhält (analog Executive Search Modell). Stellt das Unternehmen einen Manager in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeits- oder Dienstverhältnis ein, so erhält MA mit Datum des Vertragsschlusses ein Honorar über 1/3 der Jahresbruttovergütung. Das Unternehmen hat MA auf Nachfrage zweckmäßige Nachweise vorzulegen, die einen Anspruch für MA aus den o.a. Regelungen begründen.