Haben Sie eigentlich schon von der A1-Bescheinigung gehört? Wenn nicht, wird es jetzt Zeit, denn diese Bescheinigung gibt es bereits seit 2010 und seit 2019 muss sie elektronisch beantragt werden.

Und wozu dient diese Bescheinigung?

Jeder, egal ob selbständig oder festangestellt, der vorübergehend im europäischen Ausland arbeitet, sollte sich um eine A1-Bescheinigung kümmern. Sie bestätigt, dass man weiterhin dem deutschen Recht unterliegt. Sie ist sogar für reine Dienstreisen ins europäische Ausland vorgesehen. Mit Kontrollen und der Verhängung eines Bußgeldes ist vor allem in Frankreich und Österreich zu rechnen. (Quelle: Lexware Wissen + Tipps).

Machen Sie sich mit dem Thema vertraut – dann können Sie in Zukunft besser beurteilen, ob Sie eine A1-Bescheinigung benötigen und einem möglichen Regelverstoß vorbeugen.

Weiterführende Informationen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/a1_bescheinigung/a1_bescheinigung_faq_liste.html